Teilnehmerhinweise
conventionpartners
ist die Veranstaltungsagentur der AG Erbrecht und steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Anmeldungen
übersenden Sie uns bitte schriftlich, per Brief, Fax, e-mail oder über das Internet-Formular. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und Rechnung, deren Betrag umgehend nach Rechnungserhalt fällig ist.
Mitgliedschaft
Die ermäßigte Seminargebühr wird dann erhoben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Seminars Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht sind. Der Jahresbeitrag für die AG Erbrecht beträgt Euro 90,-. Die Mitgliedschaft in den Arbeitsgemeinschaften setzt die Mitgliedschaft in Ihrem örtlichen Anwaltverein voraus, dem Sie mit dem Anmeldeformular gleichzeitig beitreten können.
Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft zahlen für alle Veranstaltungen die ausgewiesene Seminargebühr für Mitglieder der AG Erbrecht.
Stornierungen
bedürfen der Schriftform. Folgende Beträge werden bei Rücktritt fällig:
– bis vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung Euro 25,- (Bearbeitungsgebühr)
– bis sechs Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Seminargebühr
– ab fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung 100% der Seminargebühr
Stornierungsbedingungen bei einwöchigen Seminaren:
– 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung Euro 50,- (Bearbeitungsgebühr)
– 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Seminargebühr
– 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100% der Seminargebühr
Bei Benennung eines "Ersatz-Teilnehmers" buchen wir kostenlos für Sie um.
Seminarabsage
Sollte ein Seminar aufgrund Verhinderung des Referenten oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden, unterrichten wir Sie umgehend, erstatten Ihnen die Seminargebühr und informieren Sie unaufgefordert über einen eventuellen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer werden nicht anerkannt.
Bescheinigungen
Für jede von Ihnen besuchte Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis vorgelegt werden kann. Die Seminare der AG Erbrecht sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Letztendlich bleibt diese Entscheidung jedoch den jeweiligen Kammern vorbehalten.
Am Jahresende wird allen Teilnehmern seitens des DAV ein Fortbildungszertifikat aller besuchten Seminare übersandt.
Urheberrechte
Die Seminarunterlagen der AG Erbrecht sind urheberrechtlich geschützt und dürfen – auch auszugsweise – nicht ohne deren Einwilligung vervielfältigt werden.
Datenschutz
Teilnehmerdaten werden gespeichert.