Ermäßigung in Höhe von 5 % für das 2. und 10 % für das 3. Seminar (ff) im Kalenderjahr.
Neu seit 2017: 20% Ermäßigung auf die Seminargebühr für Mitglieder für Anwälte/-innen mit Zulassung bis zu 3 Jahren!
Ermäßigung in Höhe von 5 % für das 2. und 10 % für das 3. Seminar (ff) im Kalenderjahr.
Neu seit 2017: 20% Ermäßigung auf die Seminargebühr für Mitglieder für Anwälte/-innen mit Zulassung bis zu 3 Jahren!
Ausgenommen von jeglichen Rabattierungen sind bereits ermäßigte Seminare, Auslandsveranstaltungen, Einführungs- und Mitarbeiterschulungen, Online-Seminare sowie die Jahrestagung/MV.