convention PARTNERS GmbH | Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen

Anmeldungen

übersenden Sie uns bitte schriftlich, per Fax, E-Mail oder über das Internet-Formular. Die Anmeldebestätigung und Rechnung geht Ihnen innerhalb 24 Stunden per E-Mail zu. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen, d. h. bei Anmeldungen die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr mit Rechnungstellung fällig.

Anmeldungen von Teilnehmern, die in der Vergangenheit Seminargebühren für Veranstaltungen der o.g. Arbeitsgemeinschaften schuldig geblieben sind, werden nur berücksichtigt, wenn die rückständigen Beiträge, unabhängig davon, ob sie verjährt sind oder nicht, ausgeglichen werden.

Mitgliedschaft

Die ermäßigte Seminargebühr wird dann erhoben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Seminars Mitglied der AG Familienrecht/AG Erbrecht/ARGE Migrationsrecht/ARGE Versicherungsrecht sind. Die Jahresbeträge für die Arbeitsgemeinschaften Erbrecht, Familienrecht, Migrationsrecht und Versicherungsrecht sind unterschiedlich. Die Mitgliedschaft einer der Arbeitsgemeinschaften setzt die Mitgliedschaft in Ihrem örtlichen Anwaltverein voraus. Ein Beitritt ist mit der Seminaranmeldung möglich, hierzu füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus, die Sie ebenfalls auf unserer Internetseite finden. Sofern der Beitritt mit der Seminaranmeldung erfolgt, wird bereits die ermäßigte Seminargebühr in Rechnung gestellt. Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft zahlen für alle Veranstaltungen die ausgewiesene Seminargebühr für Mitglieder der AG Familienrecht/AG Erbrecht.

Seminarabsage durch Veranstalter

Bei Absage der Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens 10 Tage vor Beginn) oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Dozenten) wird die Teilnahmegebühr erstattet. Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere ein Dozentenwechsel, werden Ihnen so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt wird. Dozentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Vertragspartner durch die Absage entstehen, kommen wir (außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) nicht auf.

Begleitende Arbeitsunterlagen

Zu nahezu allen Veranstaltungen erhalten Sie begleitende Arbeitsunterlagen der Referenten, die digital zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsgemeinschaften Erbrecht, Familienrecht, Migrationsrecht und Versicherungsrecht haften nicht für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen.

Urheberrechte

Die Seminarunterlagen zu den Fortbildungen der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht, Familienrecht, Migrationsrecht und Versicherungsrecht sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des jeweiligen Referenten vervielfältigt werden. Die Skripten werden ausschließlich und exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Datenschutz

Wir erheben und speichern die zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlichen Daten. Name, Kanzlei/Unternehmen und Tätigkeitsort finden Eingang in unsere Teilnehmerliste. Wir nutzen Ihre Daten zudem, um Sie auch künftig über unsere Veranstaltungen informieren zu können. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie der Verwendung zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Ihre Daten werden weder verkauft noch unternehmensfremden Dritten überlassen.

Bescheinigungen

Für jede durch Ihre Unterschrift nachgewiesene, besuchte Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht, Familienrecht, Migrationsrecht und Versicherungsrecht, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis vorgelegt werden kann. Die Seminare der genannten Arbeitsgemeinschaften sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach §15 FAO geeignet. Letztendlich bleibt diese Entscheidung jedoch der zuständigen Kammer vorbehalten.

Gutscheine und Rabatte

Pro Seminarbuchung ist lediglich ein von conventionPARTNERS ausgestellter Gutschein einlösbar. Die Kombination mit anderen Gutscheinen ist nicht möglich. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden. Der Weiterverkauf ist untersagt. Ein einmal eingelöster Gutschein wird durch eine anschließende Stornierung des Seminars Ihrerseits nicht wieder hergestellt, sondern verfällt.

Haftungsausschluss

Für den Inhaltlich ist verantwortlich: conventionPARTNERS GmbH

Trotz größter Sorgfalt bei der Ausarbeitung unserer Seminarprogramme und Erstellung der Ausschreibungen können wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingestellten Informationen keine Gewähr übernehmen.

Wir behalten uns das Recht vor, Inhalt und Gestaltung jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.

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